Der Senat wird aufgefordert,
I. für die Veräußerung der Stadtgüter folgendes festzusetzen:
1. Landpachtverträge zwischen der Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG und den Pächtern der Stadtgüter müssen für die Pächter die Verpflichtung zur gentechnikfreien Bewirtschaftung des verpachteten Grundstücks enthalten. Bezüglich des Stadtguts Joachimshof (inklusive der Flächen in Sophiendorf) ist im Falle des Verkaufs des Grundstücks der Grundstückskaufvertrag mit einer solchen Verpflichtung zu schließen.
2. Die Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG verpflichtet sich, in allen zukünftig abzuschließenden Landpachtverträgen über ihre Grundstücke mit den Pächtern eine gentechnikfreie Bewirtschaftung zu vereinbaren.
3. Die Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Grundstücks KG wirkt darauf hin, die derzeitigen Pächter ihrer Grundstücke für eine Verpflichtung zur gentechnikfreien Bewirtschaftung ihrer Betriebe zu gewinnen, d.h. keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen und kein gentechnisch verändertes Futter einzusetzen, um gentechnikfreie Regionen zu schaffen.
II. Mit den Bezirken Gespräche auf zu nehmen mit folgendem Ziel:
1. Alle Bezirke verpflichten sich, bei allen zukünftig abzuschließenden Landpachtverträgen über ihre Grundstücke mit den Pächtern eine gentechnikfreie Bewirtschaftung in den Landpachtverträgen zu vereinbaren.
2. Alle Bezirke wirken darauf hin, die derzeitigen Pächter ihrer Grundstücke für eine Verpflichtung zur gentechnikfreien Bewirtschaftung ihrer Betriebe zu gewinnen.
III. Für das Land Berlin folgendes festzusetzen:
Das Land Berlin strebt eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die für gentechnikfreie Landwirtschaft auf ihren Grundstücken eintreten, an. Diese Zusammenarbeit soll zum Ziel haben, dass aufgrund einer breit getragenen freiwilligen Selbstverpflichtung aller Akteure im Land Berlin keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und GVO-Produkte auf landwirtschaftlich und für Forschungszwecke genutzte Flächen freigesetzt werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.11.04 über die Umsetzung zu berichten.
Begründung
Mit dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gentechnik-Gesetz
wurden erstmals wirtschaftliche Aspekte der Koexistenz mit den Schutzaspekten
zu Umwelt und Gesundheit verknüpft. Damit ist sichergestellt, dass es für
Landwirte und für VerbraucherInnen keinen Zwang geben wird, gentechnisch
veränderte Produkte zu kaufen oder anzubauen.
Nach dem neuen Gentechnikgesetz müssen Landwirte nun für ein
mögliches Nebeneinander zwischen Anbau mit und ohne GVO Maßnahmen treffen, um
Verunreinigungen zu verhindern und die Lebensmittelhersteller müssen ihre
Warenflüsse strikt trennen und Kontrollen durchführen.
Das alles kostet Zeit, Energie und Geld - Ressourcen, die anderweitig sinnvoller genutzt werden können. Eine Möglichkeit, sich diese Zwänge zu sparen, ist das Wirtschaften in gentechnikfreien Regionen.
Gentechnikfreie
Regionen entstehen durch freiwillige vertragliche Vereinbarungen zwischen den
Landwirten einer Region. Sie versichern sich gegenseitig, keine genveränderten
Pflanzen anzubauen und schließen so Haftungs- und Vermarktungsprobleme in ihrer
Region aus.
Der Verkauf der Stadtgüter Berlin bietet dem
Senat von Berlin die Gelegenheit gemeinsam mit Brandenburg eine gentechnikfreie
Region Berlin-Brandenburg zu schaffen. Dazu muss der Senat sowohl in den Kauf-
als auch in den Pachtverträgen sicherstellen, dass der Einsatz von gentechnisch
veränderter Pflanzen auf den bewirtschafteten Flächen der Berliner Stadtgüter
ausgeschlossen wird.
Etliche Regionen in Deutschland sind hier schon beispielhaft vorangegangen und zeigen wie gewinnbringend dies sowohl für die Landwirte als auch für die VerbraucherInnen ist.
Berlin, den 1. Juli 2004
Dr. Klotz Ratzmann Paus
und die übrigen Mitglieder der Fraktion
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq