Der Senat wird aufgefordert,

 

I. für die Veräußerung der Stadtgüter folgendes festzusetzen:

 

1.   Landpachtverträge zwischen der Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG  und den Pächtern der Stadtgüter müssen für die Pächter die Verpflichtung zur gentechnikfreien Bewirtschaftung des verpachteten Grundstücks enthalten. Bezüglich des Stadtguts Joachimshof (inklusive der Flächen in Sophiendorf) ist im Falle des Verkaufs des Grundstücks der Grundstückskaufvertrag mit einer solchen Verpflichtung zu schließen.

 

2.   Die Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks KG verpflichtet sich, in allen zukünftig abzuschließenden Landpachtverträgen über ihre Grundstücke mit den Pächtern eine gentechnikfreie Bewirtschaftung zu vereinbaren.

 

3.   Die Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Grundstücks KG wirkt darauf hin, die derzeitigen Pächter ihrer Grundstücke für eine Verpflichtung zur gentechnikfreien Bewirtschaftung ihrer Betriebe zu gewinnen, d.h. keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen und kein gentechnisch verändertes Futter einzusetzen, um  gentechnikfreie Regionen zu schaffen.

 

II. Mit den Bezirken Gespräche auf zu nehmen mit folgendem Ziel:

 

1.   Alle Bezirke verpflichten sich, bei allen zukünftig abzuschließenden Landpachtverträgen über ihre Grundstücke mit den Pächtern eine gentechnikfreie Bewirtschaftung in den Landpachtverträgen zu vereinbaren.

 

2.   Alle Bezirke wirken darauf hin, die derzeitigen Pächter ihrer Grundstücke für eine Verpflichtung zur gentechnikfreien Bewirtschaftung ihrer Betriebe zu gewinnen.

 

III. Für das Land Berlin folgendes festzusetzen:

 

      Das Land Berlin strebt eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die für gentechnikfreie Landwirtschaft auf ihren Grundstücken eintreten, an. Diese Zusammenarbeit soll zum Ziel haben, dass aufgrund einer breit getragenen freiwilligen Selbstverpflichtung aller Akteure im Land Berlin keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und GVO-Produkte auf landwirtschaftlich und für Forschungszwecke genutzte Flächen freigesetzt werden.

 

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.11.04 über die Umsetzung zu berichten.

Begründung

Mit dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen Gentechnik-Gesetz wurden erstmals wirtschaftliche Aspekte der Koexistenz mit den Schutzaspekten zu Umwelt und Gesundheit verknüpft. Damit ist sichergestellt, dass es für Landwirte und für VerbraucherInnen keinen Zwang geben wird, gentechnisch veränderte Produkte zu kaufen oder anzubauen.

Nach dem neuen Gentechnikgesetz müssen Landwirte nun für ein mögliches Nebeneinander zwischen Anbau mit und ohne GVO Maßnahmen treffen, um Verunreinigungen zu verhindern und die Lebensmittelhersteller müssen ihre Warenflüsse strikt trennen und Kontrollen durchführen.

Das alles kostet Zeit, Energie und Geld - Ressourcen, die anderweitig sinnvoller genutzt werden können. Eine Möglichkeit, sich diese Zwänge zu sparen, ist das Wirtschaften in gentechnikfreien Regionen.

Gentechnikfreie Regionen entstehen durch freiwillige vertragliche Vereinbarungen zwischen den Landwirten einer Region. Sie versichern sich gegenseitig, keine genveränderten Pflanzen anzubauen und schließen so Haftungs- und Vermarktungsprobleme in ihrer Region aus.

Der Verkauf der Stadtgüter Berlin bietet dem Senat von Berlin die Gelegenheit gemeinsam mit Brandenburg eine gentechnikfreie Region Berlin-Brandenburg zu schaffen. Dazu muss der Senat sowohl in den Kauf- als auch in den Pachtverträgen sicherstellen, dass der Einsatz von gentechnisch veränderter Pflanzen auf den bewirtschafteten Flächen der Berliner Stadtgüter ausgeschlossen wird.

Etliche Regionen in Deutschland sind hier schon beispielhaft vorangegangen und zeigen wie gewinnbringend dies sowohl für die Landwirte als auch für die VerbraucherInnen ist.

 

 

Berlin, den 1. Juli 2004

 

Dr. Klotz                Ratzmann              Paus

und die übrigen Mitglieder der Fraktion

 

 


 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq